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Nach unserem Dauerfeuer gegen die intensive Nutzung des Naturdenkmals Irreler Wasserfälle durch Kanusportler setzte das Umweltministerium Rheinland-Pfalz eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Gehrke von der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (ReWAB) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-Nord) ein, in der die Verteter der unterschiedlichen Interessen sich hart und lange auseinandersetzten, bis letzendlich aufgrund unserer ausgiebigen Fotodokumentationen, Kartierungsarbeiten und wissenschaftlichen Auswertungen am 19.10.2004 die Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf und an der Prüm (Gewässer II. Ordnung) im Bereich der Verbandsgemeinden Bitburg-Land und Irrel, Landkreis Bitburg-Prüm in Kraft trat. Den Text der RVO können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.
Nachdem die Rechtsverordnung von den Kanusportlern zunächst ignoriert wurde, sorgten mehrere Polizeieinsätze in kürztester Zeit für Respekt und Ruhe. Lange dauerte es dann noch, bis die zuständige SGD-Nord die erforderliche Ausschilderung anbrachte. Bedauerlicherweise war es uns trotz härtesten Meinungsaustauschs nicht möglich zu verhindern, dass ausgerechnet an Pfingsten, in der Zeit der Bruten von Eisvogel und Wasseramsel und der Fischlaichentwicklung im kiesigen Gewässergrund das Kanufahren in den Wasserfällen der Prüm erlaubt wurde. Hier können wir nur am Verstand der Behördenvertreter zweifeln, die sich über die Weisung von Umweltministerin Margit Conrad, unter den Interessenvertretern eine einvernehmliche Regelung zu schaffen, hinweggesetzt haben. Wir hoffen auf die Einsicht der Kanuten und appellieren an sie, die Laich- und Brutzeiten der geschützten Arten zu berücksichtigen.
Ansprechpartner: Arnold Mai: arnoldmai@gewaesserschutz-eifel.de Peter J. Neu: upnbit@aol.com
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