Schlappe für die Wasserkraftnutzer
Aufgrund der Internetveröffentlichung aus dem Jahre 2002 hat die Doris & Richard Kail GbR hat beantragt, Peter Neu wie folgt zu verurteilen:
KLAGANTRÄGE
1. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, öffentlich folgende Behauptungen aufzustellen:
- Das Wasserkraftwerk Densborn hat in der Vergangenheit unzählige Tonnen heimischer Fische vernichtet!
- Das Wasserkraftwerk Densborn ist eine ,,Fischhäckselanlage"!
- Es gelangen auch große Fische, vor allem Forellen, Äschen und Aale in die Turbinen und liegen zerschlagen im Wehrgraben hinter der Turbine!
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Nach einer Reihe von öffentlichen Verhandlungen und nach Erstellung eines unabhängigen Gutachtens hat das Landgericht Trier am 28.06.2005, folgendes Urteil gefällt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die regionale Tageszeitung, der Trierische Volksfreund berichtete über den Ausgang des Verfahrens und wir haben uns sehr darüber gefreut, dass das Gericht die von uns angeprangerten, in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen und Publikationen belegten Schädigungen von Fischen in Turbinen von Kleinwasserkraftwerken anerkannt und die Behauptungen von Peter Neu bezüglich der Schädigung von Fischen in den Turbinen des Wasserkraftwerkes der Klägerin als “mit hoher Wahrscheinlichkeit richtig” bewertet hat. Auch die Bezeichnung des Wasserkraftwerkes Densborn als “Fischhäckselanlage” ist zulässig und durch das Recht der freien Meinungsäußerung abgedeckt.
OLG Koblenz bestätigt Trierer Urteil, Berufung abgewiesen
Nachdem der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz in seinem Hinweisbeschluss vom 23. Februar 2006 einstimmig die Absicht darlegte, die Berufung der Wasserkraftbetreiber gegen das Urteil des Landgerichts Trier zurückzuweisen, legte die Klägerseite in ihrer Erwiderung dar, dass sie das erstinstanzliche Urteil für korrekturbedürftig hielt. Insbesondere wurden in der Begründung immer wieder auf die (Anm.: nach unserer Ansicht zweifelhaften) Aussagen zweier Zeugen verwiesen, die in der Vergangenheit die Wasserkraftanlage der Kläger betreut hatten oder sich aus sonstigen Gründen dort aufgehalten hatten. Die Sichtung der toten Fische durch den Beklagten sei ein “einmaliger Vorfall” gewesen. Die Zeugen bekräftigten mit ihren Aussagen, dass - laut Schreiben des Anwalts der Kläger - die im Wehrgraben hinter der Turbinenanlage liegenden “toten Fische nicht durch die Wasserkraftanlage der Kläger getötet wurden, sondern durch ein allgemeines Fischsterben” (von dem den Fischerei- und Wasserbehörden nachweislich nichts bekannt ist). Laut Klägerseite hat die gesamte durchgeführte Beweisaufnahme “keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass irgend jemand zu einem anderen Zeitpunkt tote Fische im Wehrgraben gesehen hätte”.
Das stimmt hinsichtlich der Beweisaufnahme insofern, als das Gericht lediglich die in ihrer Wahrnehmung offensichtlich beeinträchtigten Zeugen der Klägerseite vernommen hat - und auf die Vernehmung von Zeugen, die öfter viele tote Fische im Wehrgraben gesehen hatten, verzichtete. Dies war auch aus unserer Sicht entbehrlich, da die Beobachtungen dieser Zeugen unzweifelhaft nur die in der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur mannigfach beschriebenen Tatsachen über die Verletzung und Tötung von Fischen in Turbinenanlagen sowie die Feststellungen des Gutachters bestätigt hätten.
Folge Die vorgenannte Erwiderung der Klägerseite ließ den Senat unbeeindruckt und mit Datum vom 06. Juli 2006 hat das Oberlandesgericht Koblenz die Berufung zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts Trier bestätigt (Geschäftsnummern: 10 U 1065/05 und 11 O 433/03 LG Trier).
Erfreulich ist die Tatsache, dass es den Wasserkraftlobbyisten nicht gelungen ist, uns und vor allem den beklagten Eifler Gewässerschützer Peter Neu mit ihrer Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro einzuschüchtern. Der Schuss mit der Kanone auf Spatzen ging nach hinten los. Nach unserer Kenntnis ist durch dieses Urteil erstmals am konkreten Beispiel eines Kleinwasserkraftwerkes obergerichtlich festgestellt worden, dass durch die Gewalt der Turbinen Fische in großer Zahl vernichtet werden. Auch die Bezeichnung der Anlage als “Fischhäckselanlage” ist rechtlich nicht zu beanstanden, wie das LG Trier und OLG Koblenz feststellten.
Nebenfolge Durch die zahlreichen vor allem von den Klägern inszenierten öffentlichen Diskussionen, Veröffentlichungen und Vorträge um den Rechtsstreit am Wasserkraftwerk Densborn hat sich mittlerweile - und zu unserer klammheimlichen Freude - der Begriff “Fischhäckselanlage” mittlerweile vielerorts als Synonym für Kleinwasserkraftwerke eingebürgert. Ein anerkennenswerter Verdienst der streitbaren Kläger, den ihnen andere Wasserkraftwerksbetreiber sicherlich hoch anrechnen werden. Die Kläger hatten übrigens auch die entstandenen Gerichtskosten für den von Anfang an aussichtslosen Prozess zu tragen - wobei wir davon ausgehen, dass diese aus den Mitgliedsbeiträgen des Wasserkraftverbandes bezahlt werden ...
Offensichtlich haben die führenden Vertreter der Wasserkraftlobby unterschätzt, dass es in den Reihen der Natur- und Gewässerschützer Fachleute gibt, die auf ihre Kompetenz und die der Gerichte vertrauen und sich von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einer Unterlassungsklage des Bundesverbands der Wasserkraftwerksbetreiber nicht abschrecken und mundtot machen lassen. Alleine das Motiv der Einschüchterung von Kritikern dürfte das Motiv der Wasserkraftlobbyisten gewesen sein, diese Klage zu forcieren. Fachwissen und Kompetenz können es nicht gewesen sein, wie der Ausgang des Verfahrens belegt.
Die Urteile des Landgerichts Trier und des Oberlandesgerichts Koblenz haben sich eindeutig an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Schädigung von Fischen in Turbinenanlagen orientiert, die auch das im Prozess erstellte Gutachten berücksichtigte. Somit konnten die Gerichte letztendlich zu keinem anderen Schluss kommen. Bleibt nur noch zu hoffen, dass auch unsere Fischerei- und Wasserbehörden dieses Urteil zu Kenntnis nehmen und in ihre zukünftigen Abwägungen und Entscheidungen mit einbeziehen.
Da am Wasserkraftwerk Densborn während des Rechtsstreits vor der Turbine eine neue Rechenanlage eingebaut wurde, deren Stababstand aber immer noch 32 mm - und nicht, wie von Fischereiwissenschaftlern seit Jahrzehnten gefordert, etwa 22 mm beträgt, eröffnet sich hier eine gute Gelegenheit, von Seiten der Natur- und Gewässerschützer eine Klage gegen einen Wasserkraftbetreiber und eventuell auch gegen die zuständigen Genehmigungsbehörden zu betreiben - und dies aufgrund einer Vielzahl einschlägiger wissenschaftlicher Untersuchungen mit guten Erfolgsaussichten.
Dank Einen ganz besonderen Dank möchten die Eifler Gewässerschützer und insbesondere Peter Neu, gegen den sich die Klage richtete, dem Verband deutscher Sportfischer (VDSF e. V.) aussprechen, der sich nach Prüfung der Sachlage bereit erklärte, uns in dieser Sache Rechtschutz zu gewähren. Das hat Mut gemacht und die Entscheidung, sich auf ein solches Verfahren einzulassen, erleichtert. Die Zusammenarbeit zwischen der hiesigen Anwaltskanzlei und den Rechtsvertretern des VDSF e. V. klappte reibungslos und war absolut erfolgreich, wie das Ergebnis zeigt. Aus den oben geschilderten Erfahrungen können wir übrigens allen Fischereifreunden, -pächtern und -vereinen nur empfehlen, sich einem starken Verband anzuschließen, der in der Lage ist, in kritischen Situationen helfend zur Seite zu stehen.
Hinweis Zu erwähnen bleibt noch, dass wir die Erfahrungen, die wir in diesem Rechtsstreit gewonnen haben ebenso wie unsere für eine solche Auseinandersetzung erforderlichen fischereiwissenschaftlichen und gewässerökologischen Kenntnisse gerne anderen Pächtern, Vereinen und Verbänden, die ähnliche Probleme zu bewältigen haben, zur Verfügung stellen. Auf Wunsch können Kontakte zu Gutachtern und Rechtsvertretern hergestellt werden. Ansprechpartner hierfür ist Peter Neu.
Stand: 29.09.2006 Wird fortgesetzt ...
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